Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Offizielle Vertragsbedingungen von TempoTransport.
TempoTransport – Kleintransportgewerbe & Umzüge (Wien)
Stand: Jänner 2025
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Transporte, Umzüge und damit verbundene Dienstleistungen zwischen TempoTransport (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
2. Leistungsangebot und Vertragsschluss
Alle Angebote von TempoTransport sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Bestätigung des Auftrags (per E-Mail, SMS, Messenger oder schriftlich) oder durch Beginn der tatsächlichen Leistungsausführung zustande.
Hinweis zum Rücktrittsrecht (FAGG): Da es sich um Dienstleistungen handelt, die zu einem spezifischen Termin erbracht werden, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein 14-tägiges Rücktrittsrecht für Verbraucher im Fernabsatz.
3. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
- Tarife: Es gelten die vereinbarten Stundensätze bzw. Kilometertarife (z. B. 1,49 €/km bei Fernfahrten außerhalb Wiens).
- Abrechnungstaktung: Die Abrechnung bei Stundentarifen erfolgt nach Ablauf der Mindestbuchungsdauer (sofern vereinbart) im 30-Minuten-Takt. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Teams am vereinbarten Ladeort.
- An- & Abfahrt: Innerhalb von Wien entfallen die An- und Abfahrtskosten ab einer Buchungsdauer von 2 Stunden. Bei kürzeren Einsätzen oder außerhalb Wiens wird die An- und Abfahrt vereinbarungsgemäß berechnet.
- Zahlungsweise: Sofern nicht vorab schriftlich anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Beendigung der Leistung vor Ort in bar an den Transportleiter zu entrichten.
4. Stornobedingungen
Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber werden folgende Stornogebühren verrechnet:
- Bis 48 Stunden vor Termin: kostenfrei
- 48 bis 24 Stunden vor Termin: 50 % des voraussichtlichen Auftrags- bzw. Mindestbuchungswerts
- Weniger als 24 Stunden vor Termin oder bei Nichtantreffen vor Ort: 100 % des voraussichtlichen Auftrags- bzw. Mindestbuchungswerts
5. Pflichten des Auftraggebers (Parkplatz & Verpackung)
Halteverbotszone / Parkplatz: Der Auftraggeber sorgt am Be- und Entladeort für geeignete Parkmöglichkeiten. Die Einrichtung von behördlichen Halteverbotszonen obliegt dem Auftraggeber. Verzögerungen oder längere Tragewege durch fehlende Parkmöglichkeiten werden als Arbeitszeit nachberechnet.
Verpackung & Vorbereitung: Transportgüter müssen vom Auftraggeber transportfertig und sicher verpackt sein (insbesondere Kartons, zerbrechliche Gegenstände und Elektronik). Möbel sind vor dem Transport zu leeren.
6. Haftung, Schadensmeldung und Pfandrecht
Der Auftragnehmer haftet für Transportschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und seiner Verkehrshaftungsversicherung, sofern die Schäden durch sein Personal verschuldet wurden.
- Ausschluss: Keine Haftung besteht für Schäden durch unzureichende Verpackung durch den Auftraggeber, für den Inhalt verschlossener Behälter sowie für Funktionsschäden an elektronischen Geräten ohne äußere Beschädigung. Gefahrengut, Tiere sowie undeklarierte Wertsachen/Bargeld sind vom Transport ausgeschlossen.
- Schadensmeldung (Rügepflicht): Offensichtliche Mängel oder Schäden müssen sofort bei der Entladung gegenüber dem Team gemeldet und vermerkt werden. Verdeckte Schäden sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Transport schriftlich per E-Mail anzuzeigen.
- Pfandrecht: Bei Zahlungsverweigerung vor Ort steht dem Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung ein gesetzliches Zurückbehaltungs- und Pfandrecht an den transportierten Sachen zu.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für Streitigkeiten wird das für Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände nach § 14 KSchG.