Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TempoTransport – Kleintransportgewerbe & Umzüge (Wien)
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen, Transporte, Umzüge und damit verbundene Dienstleistungen, die zwischen TempoTransport (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungsangebot und Vertragsschluss
Alle Angebote von TempoTransport sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail oder SMS) des Auftrags durch den Auftragnehmer oder durch die tatsächliche Durchführung der Leistung zustande.
3. Preise, Stornierung und Zahlungsbedingungen
- Preise: Es gelten die am Tag der Buchung vereinbarten Tarife (Stundentarife innerhalb Wiens oder der Kilometertarif von 1,49 €/km für Fernfahrten außerhalb Wiens).
- Fahrzeit & Personal: Zusatzpersonal wird flexibel für die gesamte Fahrt- und Arbeitszeit auf Stundenbasis berechnet. Innerhalb von Wien entfallen die An- und Abfahrtskosten.
- Stornogebühren: Sollte der Auftraggeber einen vereinbarten Termin absagen, gelten folgende Stornosätze:
- Bis zu 48 Stunden vor dem Termin: kostenfrei.
- Zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin: 50 % des voraussichtlichen Auftragswerts.
- Weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichtantreffen vor Ort: 100 % des voraussichtlichen Auftragswerts (bzw. des gebuchten Mindesttarifs).
- Zahlung: Die Zahlung erfolgt, sofern nicht vorab schriftlich anders vereinbart, unmittelbar nach Beendigung der Leistung in bar vor Ort an den Transportleiter.
4. Pflichten des Auftraggebers (Halteverbotszonen & Verpackung)
- Halteverbotszonen: Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass am Be- und Entladeort ausreichende Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Die Einrichtung einer behördlichen Halteverbotszone obliegt dem Auftraggeber. Entstehen Verzögerungen oder Mehrwege durch fehlende Parkplätze, trägt der Auftraggeber die Mehrkosten für die zusätzliche Arbeitszeit.
- Verpackung: Das Transportgut muss vom Auftraggeber transportfertig und sicher verpackt sein (insb. bei Kartons). Zerbrechliche Gegenstände, sensible Elektronik und Möbel müssen ausreichend geschützt sein.
5. Haftung und Versicherung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch sein Personal grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Transportversicherung.
- Haftungsausschluss: Keine Haftung besteht für Schäden, die durch ungenügende Verpackung durch den Auftraggeber entstehen, sowie für den Funktionsinhalt von elektronischen Geräten (sofern keine äußere Beschädigung vorliegt). Ebenso ist die Haftung für den Transport von Gefahrengütern oder nicht ordnungsgemäß deklarierten Wertsachen ausgeschlossen.
6. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird das für Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart, sofern kein gesetzlich zwingender Verbrauchergerichtsstand entgegensteht.